Der Sprint ist eröffnet

E-Rechnungspflicht für B2B in Deutschland ab 2025?

​Der 1. Januar 2025 kann eine Zäsur im Rechnungsverkehr in Deutschland bedeuten. Dann nämlich soll nach dem Willen des Bundesfinanzministeriums (BMF) die elektronische Rechnung für inländische B2B-Geschäfte verpflichtend eingeführt werden. 

Was dahinter steckt, beleuchtet unser Blogbeitrag.


Ziel der Bundesregierung ist es, den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen und schnellstmöglich bundesweit ein elektronisches Meldesystem zur Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen einzuführen. Damit verbunden wäre dann auch eine Streichung des Vorrangs der Papierrechnung und die Neustrukturierung der Rechnungsausstellungspflichten gem. §14 Abs. 2 UStG.

Schrittweise Umsetzung 

Für die Umsetzung der obligatorischen E-Rechnung hat das BMF jüngst einen Diskussionsvorschlag öffentlich gemacht. Danach soll die Einführung der E-Rechnungspflicht in einem mehrstufigen Prozess zeitlich vor der Einführung des Meldesystems erfolgen.
Im ersten Jahr müssen kleine und mittlere Unternehmen dem Empfang von elektronischen Rechnungen noch zustimmen. Im zweiten Jahr wäre eine Zustimmung nur noch von kleinen Unternehmen erforderlich. Ab dem dritten Jahr soll die E-Rechnung flächendeckend eingeführt werden; allerdings erst ab einem bestimmten Rechnungsbetrag, dem sogenannten Grenzbetrag. Im ersten Jahr könnte der 50.000 Euro und im zweiten Jahr 30.000 Euro betragen. Ab dem dritten Jahr entfällt der Grenzbetrag. KMU wären zu Beginn lediglich zum Empfang von E-Rechnungen verpflichtet, die Erstellpflicht würde später folgen. 
Das Meldesystem mit Rechnungsdatenaustausch soll 2028 eingeführt werden und wahlweise über eine private oder eine staatliche E-Rechnungsplattform erfolgen.

Definierter Datenfluss 

Definiert ist bereits das Verfahren zum Austausch von E-Rechnungen und Meldedaten. Die Plattform des Rechnungsausstellers prüft die Plausibilität nach EN16931, extrahiert die Meldedaten aus der Rechnung und meldet sie an das staatliche Portal. Anschließend sendet die E-Rechnungsplattform des Rechnungsausstellers die Rechnung an die Plattform des Empfängers. Die Meldedaten werden zeitgleich zum Rechnungsversand an die Finanzverwaltung gesendet. 
Bei der Datenübermittlung an das Meldesystem übermitteln die Steuerpflichtigen nur bestimmte Rechnungsdaten, die sogenannten Meldedaten, elektronisch an die Steuerbehörde. Aktuell ist es nicht geplant, die komplette E-Rechnung zu übermitteln.

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Ob die E-Rechnung damit der Zielgeraden bedeutend näher gekommen ist oder ob die Beteiligten im Sprint "verhungern" wird sich bald zeigen. Ein Jahr ist schneller vorbei, als man denkt.


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